Wie erhalte ich meine VBB-fahrCard?
- Wenn Sie ein Abonnement neu abschließen, erhalten Sie von der ViP die VBB-fahrCard vor Vertragsbeginn zugesendet oder persönlich im Kundenzentrum ausgehändigt.
- Wenn Sie ein persönliches Abonnement abschließen bzw. ein Azubi- oder Schülerticket erhalten, reichen Sie bitte mit Stellen des Abo-Antrages ein aktuelles Lichtbild ein. Dieses wird auf die personengebundene VBB-fahrCard aufgebracht. Reichen Sie bitte auch entsprechende Nachweise ein, wenn diese für bestimmte Fahrausweise, z.B. Azubitickets, erforderlich sind. Unter Umständen müssen Sie diese jährlich aktualisieren.
- Ihre VBB-fahrCard hat eine begrenzte Laufzeit (max. 5 Jahre). Sobald diese endet, erhalten Sie von der ViP automatisch eine neue VBB-fahrCard zugesandt.
Wie nutze ich die VBB-fahrCard?
- In Bussen mit einem Kontrollgerät im Eingangsbereich halten Sie Ihre VBB-fahrCard bitte direkt an die Lesefläche dieses Kontrollgerätes. Sie erkennen die Lesefläche an dem eTicket-Symbol. Ein akustisches bzw. optisches Signal zeigt Ihnen die Gültigkeit Ihres elektronischen Fahrausweises an.
- In Zügen des Regionalverkehrs sowie in S- und U- und Straßenbahnen zeigen Sie Ihre VBB-fahrCard bitte dem Kontrollpersonal, welches Ihre Karte elektronisch kontrollieren wird.
Warum war mein Produkt nicht dabei?
- Sie benötigen ein anderes Produkt- zum Beispiel nur Potsdam und ein Landkreis?
In unseren Kundenzentren WilhelmGalerie am Platz der Einheit und in der mobiagentur im S Hauptbahnhof erhalten Sie alle Abonnements im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, einschließlich aller Landkreise.
Welche Kosten entstehen für das Nutzen der VBB fahrCard (Chipkarte)?
- Keine, die VBB-fahrCard ist für Sie kostenlos. Es wird auch kein Pfand erhoben. In bestimmten Fällen (z.B. bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl) kann aber gemäß VBB-Tarif ein Entgelt für Ersatzchipkarten fällig werden.
- Nach Beendigung Ihres Vertrages müssen Sie Ihre VBB-fahrCard an die ViP zurückgeben. Andernfalls können wir ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro gemäß VBB-Tarif erheben.
Ich möchte mein Produkt ändern. Was muss ich tun?
- Wenn Sie Ihr Tarifprodukt oder Ihren Tarifbereich wechseln möchten, genügt es, Ihre VBB-fahrCard in einem Kundenzentrum der ViP bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats vorzulegen. Ihr Kundenbetreuer schreibt Ihnen umgehend einen neuen elektronischen Fahrausweis auf Ihre VBB-fahrCard. Dieser wird dann ab dem Folgemonat gültig sein. Im Gegenzug verliert der bisherige Fahrausweis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit.
- Auszubildende, Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte wenden sich bei Änderungen, z.B. aufgrund von Schulwechsel oder Umzug, persönlich an unsere Kundenzentren oder unser Info-Telefon.
Wie kann ich meine Kontodaten und Bankverbindung ändern?
Ihre Daten können Sie über folgendes Formular ändern:
Änderungsantrag
Meine VBB-fahrCard wurde beschädigt, gestohlen oder verloren. Was muss ich tun?
- Sollten Sie Ihre VBB-fahrCard verlieren oder sollte diese gestohlen werden, erhalten Sie eine neue VBB-fahrCard von der ViP. Wichtig ist, dass Sie Ihre alte VBB-fahrCard umgehend durch Ihr Verkehrsunternehmen sperren lassen.
- Dies können Sie telefonisch oder persönlich in Ihrem Kundenzentrum veranlassen.
- Für die Neuausstellung wird Ihnen in der Regel ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro berechnet. Jeder weitere Ersatz Ihrer VBB-fahrCard innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20,00 Euro.
- Im Fall einer personengebundenen VBB-fahrCard ist es notwendig, dass Sie der ViP umgehend ein neues Lichtbild einreichen, um schnellstmöglich eine neue VBB-fahrCard erhalten zu können.
- Bitte behandeln Sie Ihre VBB-fahrCard sorgfältig. Sollten Sie diese durch Laminieren, Lochen, Verbiegen, Zerbrechen oder sonstige Einflüsse beschädigen, so dass diese nicht mehr kontrollierbar ist, fällt ebenfalls ein Ersatzentgelt in Höhe von 10,00 bzw. 20,00 Euro an.
Können ViP oder VBB meine Fahrten nachverfolgen?
- Das System ist so aufgebaut, dass die Verkehrsunternehmen keine sogenannten Bewegungsprofile erstellen können. Bei der Kontrolle wird Ihre persönliche Chipkartennummer nur gegen eine Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob Ihre Fahrtberechtigung noch gültig ist. Sollte Ihre Karte zur Sperrung vorgemerkt sein, wird bei der Kontrolle ein entsprechender Vermerk auf die Karte geschrieben.
Wie kann ich mein ABOnnement kündigen?
Wenn Sie Ihr ViP-ABOnnement kündigen möchten, nutzen Sie bitte entweder unser Online-Formular oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeitenden in den ViP-Kundenzentren.