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Schüler- / Azubi-Ticket

Für Lernende im VBB

Hol dir dein ABO Schüler/Azubi

Flexibel, umweltfreundlich und immer zur Hand.

VBB Schüler/Azubi Potsdam, Berlin und Brandenburg

  A B B C ABC +1 Landkreis +2 Landkreise oder +1
Landkreis +1 kreisfreie Stadt
Potsdam          
Monatliche Abbuchung Schüler/Azubi 31,80 €
31,80 €
47,10 €
68,30 €
79,60 €
Berlin          
Monatliche Abbuchung Azubi 52,20 €
61,80 €
75,30 €
102,20 €
126,90 €
Monatliche Abbuchung Schüler*in Kostenfrei; das Schülerticket Berlin AB wird an Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben (mehr dazu finden Sie auf vbb.de. 61,80 €
75,30 €
102,20 €
126,90 €
* Die Preise gelten ab 01.01.2025 vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Tarifbehörde.          

Drei gute Gründe für das Schüler/Azubi-Ticket:

  • Mobilität im Nahverkehr zum günstigen Preis
  • Rund-um-die-Uhr einsetzbar
  • Für alle Verbindungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erhältlich

Mitnahmeregelung

  • Fahrräder können in den gekennzeichneten Bahnen ganztägig mitgenommen werden. In Bussen ist die Beförderung von Fahrrädern von Montag bis Freitag ab 20 Uhr und am gesamten Wochenende ganztägig möglich. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.

Nutzungshinweise:

  • Das ABOnnement wird als elektronischer Fahrausweis in Form einer Chipkarte (VBB-fahrCard) ausgegeben.
  • Das Schüler/Azubi-Ticket ist personengebunden, daher ist es mit Namen des Besitzers und seinem Foto versehen.
  • Für Schüler gilt, den Antrag auf Ausstellung des Schüler/Azubi-Tickets von der Schule bestätigen zu lassen. Auszubildene benötigen zusätzlich noch eine Kopie des Ausbildungsvertrages.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Schüler/Azubi-Tickets darf nicht älter als 30 Tage sein.
  • Nach dem 16ten Lebensjahr ist eine Verlängerung des Abonnements 6 Wochen vor Ende der Laufzeit erforderlich. (Unter Vorlage einer Schulbescheinigung bzw. eines Ausbildungsvertrages)
  • Das Schüler/Azubi-Ticket gibt es für alle schulpflichtigen Personen bis zum 16ten Geburtstag. Nach dem 16ten Geburtstag erhalten es Schüler und Auszubildende sowie Studenten von:
    • Öffentlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten privaten Schulen,
    • Berufsbildenden Schulen
    • Einrichtungen des zweiten Bildungsweges sowie Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien
    • Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen