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Aktuelles zur Energieversorgung

Fragen und Antworten zum Notfallplan Gas

FAQ Notfallplan Gas

Was ist der "Notfallplan Gas"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

1. Frühwarnstufe:
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.

2. Alarmstufe:
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift (siehe dazu unten).

3. Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengestellt

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung auch ohne russisches Gas weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher angehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen.

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Wir befinden uns aktuell in der 2. Alarmstufe des Notfallplans Gas. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

Die Ausrufung der Alarmstufe erfolgt, weil aktuell eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Vor dem Hintergrund der seit dem 14.06.2022 anhaltenden Drosselung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preisniveau am Gasmarkt ergeben sich Folgen für die kommenden Monate. Diese Folgen hat die Bundesnetzagentur in einer Szenarienrechnung berechnet. Daraus ergibt sich, dass bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40% die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich. Sie wäre nur zu erreichen, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt. Zudem besteht jederzeit das Risiko, dass Russland die Gaslieferungen weiter reduziert. Damit ist zugleich festgestellt, dass es notwendig ist, den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit gewährleistet ist und Deutschland auch seiner innereuropäischen Verantwortung gerecht wird.

In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe als der höchsten Stufe möglich. Dennoch sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ist bereits in Kraft getreten. Damit sollen Kohlekraftwerke in den Markt gebracht und die Menge an Gas reduziert werden. Mit der Ausrufung der Alarmstufe sind die formellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verordnungen zu ziehen.

Die Bundesregierung und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende 4 Maßnahmen:

a) Einkauf von Gas

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 67% (Stand: 28.07.2022) und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum.

b) Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen auf dem Gasmarkt

Mit einer Vielzahl von Gesetzesänderungen will die Ampelkoalition den Zusammenbruch des Gasversorgungssystems verhindern. Im Mittelpunkt stehen Änderungen des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG).

Mit dem neuen Paragraphen §29 EnSiG wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich der Bund an systemrelevanten Unternehmen beteiligen kann. Als Musterbeispiel gilt der Fall Lufthansa in der Corona-Krise. Am 22.07.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben mit 30% bei Uniper einzusteigen, um die Versorgungssicherheit auf dem Gasmarkt zu sichern.

Der §24 EnSiG, würde es den Energieversorgungsunternehmen erlauben, kurzfristige Preisanpassungen außerhalb der vertraglich geregelten Bedingungen durchzuführen. Aktuelle Lieferverträge mit Endkunden sind zum großen Teil mit Beschaffungskosten aus Herbst 2021 kalkuliert. Durch die aktuell explodierenden Börsenpreise machen viele Versorgungsunternehmen aktuell ein Minusgeschäft, welches die Wirtschaftlichkeit bedrohen könnte.

c) Gasspeichergesetz

Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.4. in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent.

d) Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher

Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 2022 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht aktuell in treuhänderischen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen.

e) Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur

Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden. Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. Hieran arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck.

f) Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert, durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.

g) Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen

Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, ist ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf der Zielgraden. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogramm und dem Margining-Absicherungsinstrument. Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.

Erste zusätzliche Maßnahme für weniger Gasverbrauch hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen sowie weitere zusätzliche Schritte werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Diese umfassen:

h) Gasreduktion im Stromsektor

Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Das BMWK bereitet alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen. Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz wird die Gasersatz-Reserve befristet bis zum 31. März 2024 eingerichtet. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig an den Markt zurückkehren zu können. Dies führt angesichts des Preisgefüges dazu, dass Gaskraftwerke aus dem Markt verdrängt werden. Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird. Um die Ersatzkraftwerke zum Laufen zu bringen, benötigen die Betreiber technischen Vorlauf. Minister Habeck hat daher die Kraftwerksbetreiber aufgefordert, schon jetzt die vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Kohlekraftwerke im Bedarfsfall einsatzbereit sind.

i) Gasauktions-Modell zur Reduktion von Industriegas

Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA ) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird - einer Auktion gleich - ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.

j) Stärkung der Einspeicherung

Um die Einspeicherung von Gas zu sichern, wird die Bundesregierung schon in Kürze zusätzliche KfW-Kreditlinien zur Verfügung stellen. Damit erhält zunächst der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe THE die nötige Liquidität, um Gas einzukaufen und die Befüllung der Speicher voranzutreiben. Der Kredit wird über eine Garantie des Bundes abgesichert. In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung daher 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt. Es ist klares Ziel der Bundesregierung, dass trotz der aktuellen Situation die Speicher so schnell wie möglich befüllt werden sollen.

Elektronische Heizgeräte wie Heizlüfter, Radiatoren und Konvektoren sind nicht dafür gemacht, eine Heizung zu ersetzen und sollten daher nur mit Bedacht eingesetzt werden. Aufgrund ihres sehr hohen Strombedarfs können sie den Stromverbrauch eines Haushalts sehr stark erhöhen. Das führt angesichts der hohen Strompreise nicht nur zu hohen Kosten, sondern kann auch die Stromnetze überlasten, die nicht für einen solchen Anstieg des Stromverbrauchs ausgelegt sind. Schalten beispielsweise an einem kalten Winterabend gleichzeitig viele Haushalte in einem Stadtviertel ihre Heizlüfter an, könnte das die Netze schnell überfordern.

Viel wichtiger, damit Haushalte und Wirtschaft gut durch den Winter kommen, ist Energiesparen. Neben neuen Gasbezugsquellen und dem Ersatz von Erdgas durch andere Brennstoffe ist dies die zentrale Säule, um unabhängig von Russland zu werden. Beim Energiesparen kann und muss jeder mithelfen – vom Industriebetrieb bis zum einzelnen Haushalt. In fast jedem Haushalt und bei öffentlichen Gebäuden gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen – zum Beispiel die Badewanne vermeiden, kürzer Duschen oder ein professioneller Heizungscheck. Zu Beginn der Heizsaison sollte sich zudem jeder überlegen, ob ein oder zwei Grad weniger Raumtemperatur nicht auch ausreichend sind.