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Ihr Ansprechpartner

Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

Tel.
0331 - 661 30 00
Mail
kundenservice@ewp-potsdam.de

Wir helfen Ihnen gern weiter

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Unterstützung finden Sie hier

Zahlungsaufschub vereinbaren

Jahreskalender mit Stecknadel-Markierung

Sie können die Strom- oder Gasrechnung gerade nicht bezahlen? Das kennen wir – kaum einer redet darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Notlagen, Krankheit, Arbeitslosigkeit.

Wichtig:

Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sprechen Sie mit uns! Wichtig ist, dass wir frühzeitig Bescheid wissen, dann können wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen. Die Erfahrung zeigt: Es gibt meistens einen Weg.

Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen können wir mit Ihnen unkompliziert Mahnsperren bzw. Zahlungsaufschübe vereinbaren.

Ratenplan bei Nachzahlungen

50 Euro Scheine neben einen Taschenrechner und einer Lupe

Sie haben von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung mit einer höheren Nachzahlung erhalten und können diese in der angegeben Frist nicht ausgleichen?

Bitte melden Sie sich vertrauensvoll bei unserem Kundenservice. Ignorieren Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht – dadurch können weitere Kosten entstehen. Wir bieten allen Haushalts- und kleinen Gewerbekunden eine Ratenplanvereinbarung an. Voraussetzung dafür ist nur, dass anstehenden Ratenzahlungen und die laufenden Abschläge auch bedient werden können. Achten Sie darauf, dass beides aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden kann. Ratsam ist es auch, dass Sie Ihre Zahlungen unmissverständlich so kennzeichnen, dass erkennbar bleibt, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Ratenplanvereinbarung.

Wohnungsnotfallhilfe Potsdam

Wohnblock, © Tiberius Gracchus – stock.adobe.com

Die Wohnungsnotfallhilfe der Landeshauptstadt Potsdam hilft Menschen in finanziellen Notlagen (z. B. Energieschulden / Mahnung vor Liefereinstellung, Liefereinstellung).

  • Hilfe bei der Sicherung der Wohnung
  • Hilfe bei der Sicherung der Wohnung gemäß § 22 SGB II und § 36 SGB XII sowie sozialpädagogische Prävention und Nachbetreuung der Betroffenen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
  • Gewährung von Hilfen nach § 67 - § 69 SGB XII
  • Kostenübernahme für die Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in Wohnungen

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:

Wohngeld/Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld, © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es Wohngeld für Mieter und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:

Grundsicherung

Grundsicherung - schwarz-weiß Text, roter i-Punkt, © kwarner – stock.adobe.com

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung dafür ist,

  • dass der in der Sozialhilfe anerkannte notwendige Bedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln insbesondere aus Einkommen und Vermögen abgesichert werden kann
  • dass keine den Bedarf abdeckenden Leistungen zum Lebensunterhalt von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen zur Verfügung stehen.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:

Schuldnerberatung

Junge Familie mit einer Tochter bei der Schuldnerberatung, © alfa27 – stock.adobe.com

Viele soziale und kirchliche Träger bieten Ihnen kostenlose oder kostengünstige Schuldner­beratungen an. Seien Sie vorsichtig mit privaten Angeboten – informieren Sie sich hier vorab über die Preise.

  • AWO Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
    Babelsberger Straße 12, Büroturm West, 14473 Potsdam
    Telefon +49 331 20076350
    Mail: schuldnerberatung@awo-potsdam.de

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