Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Zahlungsschwierigkeiten
Sie können die Strom- oder Gasrechnung gerade nicht bezahlen? Das kennen wir – kaum einer redet darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Notlagen, Krankheit, Arbeitslosigkeit.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sprechen Sie mit uns! Wichtig ist, dass wir frühzeitig Bescheid wissen, dann können wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen. Die Erfahrung zeigt: Es gibt meistens einen Weg.
Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen können wir mit Ihnen unkompliziert Mahnsperren bzw. Zahlungsaufschübe vereinbaren.
Sie haben von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung mit einer höheren Nachzahlung erhalten und können diese in der angegeben Frist nicht ausgleichen?
Bitte melden Sie sich vertrauensvoll bei unserem Kundenservice. Ignorieren Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht – dadurch können weitere Kosten entstehen. Wir bieten allen Haushalts- und kleinen Gewerbekunden eine Ratenplanvereinbarung an. Voraussetzung dafür ist nur, dass anstehenden Ratenzahlungen und die laufenden Abschläge auch bedient werden können. Achten Sie darauf, dass beides aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden kann. Ratsam ist es auch, dass Sie Ihre Zahlungen unmissverständlich so kennzeichnen, dass erkennbar bleibt, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Ratenplanvereinbarung.
Die Wohnungsnotfallhilfe der Landeshauptstadt Potsdam hilft Menschen in finanziellen Notlagen (z. B. Energieschulden / Mahnung vor Liefereinstellung, Liefereinstellung).
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:
Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es Wohngeld für Mieter und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung dafür ist,
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter:
Viele soziale und kirchliche Träger bieten Ihnen kostenlose oder kostengünstige Schuldnerberatungen an. Seien Sie vorsichtig mit privaten Angeboten – informieren Sie sich hier vorab über die Preise.