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Fernwärmepreise in Potsdam

Fernwärmepreise in Potsdam

Umweltfreundliche Wärme aus der Nachbarschaft

Um Potsdam als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterhin zu fördern, sind uns eine sichere Versorgung und stabile Preise besonders wichtig.

Ab dem 01.04.2024 gelten folgende Preise laut Preisblatt Absatz 3 Preisbildung:

Fernwärmepreise
  Preisart brutto1 netto
3.1. Leistungspreis (EUR / kW / Jahr) 96,759 81,310
3.2. Arbeitspreis (EUR / MWh) 155,427 130,611
3.3. Jahresverrechnungspreis (Messpreis) je Messeinrichtung    
3.3.1. Wärmezähler mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) 66,64 56,00
3.3.2. Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) 128,52 108,00
3.3.3. Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite größer DN 25 (EUR/Jahr) 279,65 235,00

(1) Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent und sind auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Für alle übrigen vom Kunden veranlassten Leistungen erfolgt grundsätzlich eine aufwandbezogene Entgeltabrechnung.

Gültig ab 01. April 2024

Neue Preisgleitformel in der Fernwärme

Die Preisgleitformel wurde am 01.01.2024 eingeführt. Die Preisbildung in der Fernwärme erfolgt von nun an automatisch jeweils zum Jahresanfang auf Basis der folgenden Preisgleitformeln. Die Wirkung der Preisgleitformel wird sich erst ab dem Folgejahr auf Basis der Kostenentwicklungen, also erst ab 01.01.2025 ergeben.

Die Formeln für den Arbeitspreis

APA= APVj * (0,11*LA/LVJ + 0,09 *IA/IVJ + 0,70 * (0,90*EGA/EGVJ + 0,10*EPA/EPVJ) + 0,10*FWA/ FWVJ)

Die Preisgleitformel für den Leistungspreis

LPA = LPVj * (0,55* LA/LVj + 0,45* IA/IVj)


Die Preisgleitformeln basieren auf folgende Faktoren, die Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben:

L = Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung​
I = Investitionsgüterindex​
EG = Index für Erdgas, verflüssigt oder gasförmig ​
EP = aktueller Emissionspreis​
FW = Wärmepreisindex​
AP = Arbeitspreis
LP = Leistungspreis (ehem. Jahresgrundpreis)
A / VJ = Aktuelles Jahr (A) / Vorjahr (VJ)

Auf Basis der Veränderung der einzelnen Indizes zum Vorjahr (VJ) werden die Kosten für das aktuell folgende Jahr (A) berechnet. Sie bilden die Grundlagen für eine transparente Preisbildung.

Die Werte für die Preisgleitformel für 2024

Die zur Berechnung notwendigen Indexwerte finden Sie beim statistischen Bundesamt unter Angabe des GENESIS-Codes bzw. bei der European European Energy Exchange (EEX).

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ab.

Wert: 105,50

Zeitraum: Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023​

Quelle: GENESIS-Code 62231-0002, unter WZ2008 den Wert WZ08-35 Energieversorgung, s. Tabelle Neue Länder

Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

Wert: 120,88 (Basisjahr 2015)*
Zeitraum: Durchschnitt 10/2022- 09/2023
Quelle: GENESIS-Code 61241-0004, Sonderpositionen Gewerbliche Produkte (93) und hier der Wert GP-X002

Wert: 111,99 (Basisjahr 2021)*
Zeitraum: Durchschnitt 10/2022- 09/2023
Quelle: GENESIS-Code 61241-0004, Sonderpositionen Gewerbliche Produkte (99) und hier der Wert GP-X008

*Das Statistische Bundesamt hat die in den Preisblättern verwendeten Indizes auf das neue Basisjahr 2021 umgestellt. Durch die Umbasierung ändert sich der Code aber auch der Wert der Indizes. Was bedeutet das?

Die Preise und die Berechnungsgrundlage in der Fernwärme bleiben gleich, da die Preisgleitformel lediglich Veränderungen der Indizes zum Vorjahr berücksichtigt.

Der Erdgasindex bildet die Entwicklung der Erdgashandelspreise ab.

Wert: 306,75 (Basisjahr 2015)*
Zeitraum: Durchschnitt 10/ 2022 - 09/2023​
Quelle: GENESIS-Code 61241-0006, GP09-062010 (Erdgas, verflüssigt oder gasförmig)

Wert: 231,17 (Basisjahr 2021)*
Zeitraum: Durchschnitt 10/2022 - 09/2023​
Quelle: GENESIS-Code 61241-0006, GP19-062010 (Erdgas, verflüssigt oder gasförmig)

*Das Statistische Bundesamt hat die in den Preisblättern verwendeten Indizes auf das neue Basisjahr 2021 umgestellt. Durch die Umbasierung ändert sich der Code aber auch der Wert der Indizes. Was bedeutet das?

Die Preise und die Berechnungsgrundlage in der Fernwärme bleiben gleich, da die Preisgleitformel lediglich Veränderungen der Indizes zum Vorjahr berücksichtigt.

Der Emissionspreisindex repräsentiert die Kosten für CO₂-Zertifikate.

Wert: 83,54

Zeitraum: Durchschnitt 10/2022- 09/2023

Quelle: Emissionspreis laut EEX

Der Wärmepreisindex beinhaltet die anfallenden Betriebskosten zur Produktion und Bereitstellung der Fernwärme und stellt die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sicher.

Wert: 161,57

Zeitraum: Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023

Quelle: GENESIS-Code 61111-0006; hier die Tabelle „Verwendungszw.d.Individualkonsums, Sonderposition (1 von 81)“; Wert CC13-77 für Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskost.)

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Preisgleitformeln basieren auf folgenden Faktoren, die Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben. Bei der Formel werden die Kostenveränderung zum Vorjahr ermittelt.

Sinkt ein Index, so sinkt auch Ihr Arbeits- oder Leistungspreis entsprechend.

Wir haben die Preise d.h. Kosten neu strukturiert, um eine solide Basis zur Einführung der Preisgleitformel zu haben. Bislang waren sehr viele Kostenbestandteile sogenannte Fixkosten im Arbeitspreis verankert. Da die Winter statistisch immer wärmer werden, müssen wir einen Teil der Fixkosten nun in den Grundpreis legen. Gleichzeitig sinkt der Arbeitspreis entsprechend, sodass sich die Jahreskosten weiterhin auf dem Vorjahresniveau bewegen.

  • Bei den Formeln werden jeweils der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Lieferjahres ins Verhältnis zum Vorjahr gesetzt, um eine Kostenentwicklung zu berechnen.
  • Die Indizes (L, I, EG, EP, FW) werden prozentual gewichtet.
  • Die Gesamtsummer aller Gewichtungsfaktoren beträgt 1 (=100 %).
  • Die jeweilige Höhe der Werte wird durch das statistische Bundesamt ermittelt.

Die neue Preisgleitformel wird eingeführt, um eine transparente Grundlage für zukünftige Preisänderungen zu schaffen. Sie bildet die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme nachvollziehbar ab. Gleichzeitig kommen wir damit den gesetzlichen Anforderungen gem. § 24 Abs. 4 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach. Hier ist gefordert, dass die verwendete Preisänderungsklausel sowohl die Kosten­entwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unter­nehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen muss.

Die Preisgleitformel trägt dazu bei, dass die Fernwärmekosten auf transparente Weise angepasst werden. Die Indizes, die einen Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben, werden gewichtet und die jeweilige Werte werden durch das statistische Bundesamt sowie von der European Energy Exchange ermittelt.

Die Kostenveränderung bspw. die Senkung des Erdgasindex wird dann entsprechend der Gewichtung im Arbeits- oder Grundpreis berücksichtigt.

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ab. Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

Die wirtschaftliche Situation der Wärmeerzeugung hängt sehr stark von den erzielbaren Erdgashandelspreisen ab.

Neben den klassischen preisbestimmenden Elementen, welche die Kostenentwicklung des hauptsächlich eingesetzten Brennstoffs Erdgas (EG) sowie Kosten für EU ETS‑ CO₂-Zertifikate (EP) abbilden, enthalten die Klauseln für den Arbeitspreisänderungsfaktor den Wärmepreisindex (FW). Dieser beinhaltet die anfallenden Betriebskosten zur Produktion und Bereitstellung der Fernwärme und stellt die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sicher.

Die Werte der Indexe werden wie folgt ermittelt:

  • Lohnindex (L)
    L = Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung (GENESIS-Code 62231-0002, Neue Länder - WZ08-35 Energieversorgung)​
    LVJ = Vorjahreswert für Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung - Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023​
  • Investitionsgüterindex (I)
    I = Investitionsgüterindex (GENESIS-Code 61241-0004; Sonderpositionen
    GP-X002)
    IVJ = Vorjahreswert für Investitionsgüterindex - Durchschnitt 10/2022- 09/2023 (monatliche Indizes, nicht jährlich)​
  • Erdgasindex Börsennotierung (EG)
    EG = Erdgasindex (GENESIS-Code 61241-0006, GP09-062010; Erdgas, verflüssigt oder gasförmig)
    EGVJ = Vorjahreswert Index für Erdgas, verflüssigt oder gasförmig - Durchschnitt 10/ 2022 - 09/2023​
  • Emissionspreisindex (EP)
    EP = aktueller Emissionspreis (www.fernwaerme-info.com/fileadmin/Redakteure/fernwaerme-info/Service/Börsendaten/EEX-Abrechnungspreis_ECarbix_2023.pdf)​
    EPVJ = Emissionspreis zum 01.01.2023 (EEX)​
  • Wärmepreisindex (FW)
    FW = Wärmepreisindex (GENESIS-Code 61111-0006 (Sonderpositionen CC13-77))​FWVJ = Vorjahreswert für Wärmepreisindex -Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023

Alle zur Berechnung notwendigen Indexwerte finden Sie unter www.destatis.de.

Da die Preisbildung ein wichtiger Vertragsbestandteil ist, benötigen wir die Zustimmung der Bestandskunden, bzw. Bestandskundinnen. Neue Fernwärmeverträge mit Preisblatt sind nur noch auf Basis der Preisgleitformel möglich. Damit kommen wir gesetzlichen Anforderungen gem. § 24 Abs. 4 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach.

Wenn Sie der Einführung der Preisgleitformel nicht zustimmen, sind die ab 01.01.2024 mitgeteilten Preise dennoch für Sie wirksam.

Wenn bis zum Ablauf des kommenden Jahres keine Zustimmung zur Preisgleitformel erfolgt, müssen wir Ihren Vertrag kündigen. Ein neuer Versorgungsvertrag ist anschließend nur mit gültigem Preisblatt und darin enthaltener Preisgleitformel möglich.