Stadtwerke Potsdam GmbH
- info@swp-potsdam.de
EchtPotsdam-App - Barrierefreiheit
Stand: 10.03.2024
Erklärung zur Barrierefreiheit – Stadtwerke Potsdam GmbH
Die Stadtwerke Potsdam setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die EchtPotsdam-App der Stadtwerke Potsdam
Die Stadtwerke Potsdam sind bemüht, ihre Website swp-potsdam.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG ) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV ) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 ) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 ) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549 , Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Konformitätsstatus Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Fotos:
Audio-Dateien:
Videos:
PDF-Dokumente:
Kontrast:
Slider:
Alternativtexte:
Bewertungsmethoden Die Stadtwerke Potsdam haben die Barrierefreiheit der EchtPotsdam-App mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Externe Bewertung
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 0331 661 9520
E-Mail: info@swp-potsdam.de
Firmenanschrift:
Stadtwerke Potsdam GmbH
Unternehmenskommunikation
Steinstraße 104-106, Haus 14
14480 Potsdam
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de