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„EWP Kundenfonds Potsdam“: Zeichnungsfrist verlängert

Potsdam, den 31.01.2013

Die EWP hat auf Grund von Anfragen ihrer Kunden entschieden, den maximal möglichen Anlagebetrag pro Anteilseigner zu verdoppeln und zugleich die Zeichnungsfrist für den „EWP Kundenfonds Potsdam" einmalig bis zum 30. Juni 2013 zu verlängern.

EWP-Energiekunden können nun Anteile bis zu einer Höhe von 10.000 Euro erwerben, statt bisher 5.000 Euro. Damit können auch diejenigen, die bereits 5.000 Euro gezeichnet hatten, ihre Anteile um weitere 5.000 Euro aufstocken. Den Mindestanlagebetrag belässt die EWP bei 500 Euro.

Alle Veränderungen wurden bereits von der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Zeichnungsscheine und Wertpapierprospekt für den „EWP Kundenfonds Potsdam“ sind durch das Herunterladen unter www.ewp-potsdam.de sowie im Kundenzentrum WilhelmGalerie, Charlottenstraße 42, erhältlich. Wer einen Zeichnungsschein ausgefüllt und den Anlagebetrag innerhalb des Kundenfondsvolumens eingezahlt hat, erhält die Zusage und die Urkunde. Vergeben werden die Anteile nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsscheine.

Ansprechpartner für Medienvertreter

Stefan Klotz

Pressesprecher

Tel.
0331 - 661 95 09
Mail
stefan.klotz@swp-potsdam.de

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