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EU-Bus-Richtlinie für Rollstuhlfahrer

Potsdam, den 18.04.2008

Der Geschäftsführer der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Martin Weis, er­klärt zu der in den vergangenen Tagen geäußerten Kritik am Vorgehen bezüglich der Behindertenbeförderung:

¿Aus unserem Blickwinkel zeichnet sich die derzeitige Diskussion zur EU-Busrichtlinie für Benutzer von Rollstühlen nicht durch Objektivität aus. Die EU-Richtlinie stellt vollständig verständlich die Sicherheit der Fahrgäste in den Mittelpunkt und ordnet die übrigen Bedürfnisse dem unter. Dies ist aus meinem Blickwinkel ein vollständig richtiges Vorgehen. Die Trennlinie 2005 ist zudem vollständig willkürlich. Busse, die vor 2005 produziert und zugelassen wurden, sind nicht sicherer oder unsicherer als die nach 2005 produzierten Busse.

Dass die Sicherheit der Fahrgäste und das Mobilitätsbedürfnis der Rollstuhlnutzer nicht konfliktfrei zu vereinen sind, liegt in der Natur der Sache. Der einzig richtige Weg ist aus unserer Sicht die Erhöhung der Zahl der Plätze mit der entsprechenden Sicherungseinrichtung. Die ViP hat das in ihrer Busbestellung bei der Firma Volvo bereits beachtet und dort einen zusätzlichen Platz mit Sicherungseinrichtung einbauen lassen. Für die momentan laufende Straßenbahnausschreibung haben wir ebenfalls einen zusätzlichen Platz in jeder Bahn vorgesehen.

Durch das Bundesministerium für Verkehr wird momentan die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zur Lösung des Problems überarbeitet, deren Stand wir im Folgenden wiedergegeben: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, teilte am 4. März 2008 in Berlin mit, dass bereits zum 15. März mit einer Verlautbarung im Verkehrsblatt klar gestellt werde, dass Rollstuhlfahrer, für die kein nach der sogenannten EU-Busrichtlinie (Richtlinie 2001/85/EG) gesicherter Stellplatz mehr frei ist, die ansonsten immer schon üblichen Stellplätze in Bussen benutzen dürfen. Bei der Verkehrsblattverlautbarung handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift an die unteren Behörden, Verstöße künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Diese Empfehlung ist allerdings für Gerichte nicht bindend. Eine Bindungswirkung wird erst durch die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgelöst. Die Änderung in § 34a der StVZO ist für den Sommer 2008 geplant.

Weiter bestehen bleibt das versicherungsrechtliche Problem zwischen Fahrgast, Busfahrer und Unternehmen. Dies auf dem Rücken von Fahrgast und Mitarbeiter auszutragen, entspricht nicht meiner Auffassung von Fürsorgepflicht.

Ansprechpartner für Medienvertreter

Stefan Klotz

Pressesprecher

Tel.
0331 - 661 95 09
Mail
stefan.klotz@swp-potsdam.de

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