Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 12.12.2013
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) begrüßt die Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Rehbrücke. Mit der neuen, am 6. Dezember 2013 in Kraft getretenen Rechtsverordnung des Landes Brandenburg wird der Schutz des Trinkwassers auf der Grundlage des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik gesichert. Aus dem Wasserwerk Potsdam-Rehbrücke werden ca. 50.000 Einwohner im Süden der Landeshauptstadt sowie Potsdamer Einrichtungen aus Bildung, Sport, Gesundheit und Gewerbe und die an Potsdam grenzende Gemeinde Nuthetal versorgt.
EWP-Geschäftsführer Wilfried Böhme und Holger Neumann: „Mit dem neuen Trinkwasserschutzgebiet wird ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in Potsdam und im südlichen Umland geleistet. Die sich dynamisch entwickelnde Region benötigt sichere Wasserressourcen zur Gewährleistung einer kommunalen Daseinsvorsorge auf hohem Niveau.“
Das Trinkwasserschutzgebiet ist in drei Zonen unterteilt: Die Schutzzone I, die sich 10 m im Umkreis um die Brunnen erstreckt, dient dem unmittelbaren Schutz der Brunnen vor dem Eintrag von Verunreinigungen. Die Schutzzone II, die sich ca. 100 m um die Brunnen erstreckt, soll dem Schutz des Grundwassers vor mikrobiologischen Verunreinigungen dienen. Die Schutzzone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet und dient dem Schutz vor langfristig wirkenden Einflüssen.