Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 12.02.2015
Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) halten den Bau einer Tierbetreuungseinrichtung durch den Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. auf dem Grundstück an der Michendorfer Chaussee 111 für möglich. Das Grundstück ist dafür auch im Hinblick auf die im März 2014 erweiterte Trinkwasserschutzzone III grundsätzlich geeignet.
Auf dem Grundstück in der Michendorfer Chaussee befinden sich derzeit keine Hausanschlüsse oder Leitungen und Anlagen der EWP. Auch eine Schmutzwasserleitung ist nicht vorhanden. Anschlüsse für Strom, Gas und Trinkwasser befinden sich auf dem benachbarten Grundstück. Dies geht auch aus dem Exposé zum Grundstücksangebot hervor. Die Kosten für die notwendige Erschließung trägt der Käufer. Dies ist im Kaufvertrag, in dem auf die nicht vorhandene Erschließung hingewiesen wird, geregelt.
Die EWP kann als mehrheitlich kommunales Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen den Trink- und Abwasseranschluss für das Grundstück sicherstellen. Die vom Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. geäußerten Bedenken, auf dem Grundstück in der Trinkwasserschutzzone III könne kein Tierheim gebaut werden, sind daher unbegründet. Voraussetzung für eine Bebauung ist, dass die Erfordernisse des Trinkwasserschutzes eingehalten werden.
Für die Abwasserentsorgung sieht die EWP nach derzeitigem Stand zwei Möglichkeiten: Entsprechend der Trinkwasserschutzgebietsverordnung ist die Errichtung einer Abwassersammelgrube mit DIBT-Zulassung (Deutsches Institut für Bautechnik) – im Gegensatz zu einer Kläranlage – möglich. Varianten wären Fertigteilbehälter oder eine aufwändigere, vor Ort herzustellende geschlossene Abwassersammelgrube. Als zweite Variante wären für einen Abwasserkanalanschluss nach Wilhelmshorst eine Druckleitung von etwa 960 Meter Länge und ein Abwasserpumpwerk denkbar. Während der Bauzeit wäre auch das Aufstellen von mobilen Toiletten möglich, wenn die Fäkalbehälter nachweislich dicht sind.
Für die Trinkwasserversorgung auf dem Grundstück wird ein Neuanschluss mit der Länge von 170 Metern bis zur Grundstücksgrenze bzw. von 340 Metern bis zu den Gebäuden nötig. Für konkretere Aussagen muss erst der Wasserbedarf ermittelt werden.
Die „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Leipziger Straße“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist seit dem 1. März 2014 in Kraft. Zuvor reichte diese Zone nur bis zur Eisenbahnstrecke des Berliner Außenringes. Die Verordnung umfasst drei verschiedene Schutzzonen um ein Wasserwerk. Die Kategorie I direkt um die Trinkwasserbrunnen ist dabei die höchste Schutzzone, die Kategorie III die niedrigste. Das Wasserwerk Leipziger Straße ist für die Trinkwasserversorgung von 47.000 Kunden zuständig.