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Stadtwerke Potsdam GmbH

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Erfrischung gefällig?

Unsere Wasserbar kommt

Wir frischen eure Veranstaltungen auf!

Trinkwasser erfrischt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung mit frischem Trinkwasser zu versorgen. Dieses Angebot richtet sich an Schulen, Behörden, Vereine und anderweitige Organisationen innerhalb Potsdams. Seien es Straßenfeste, Schulfeiern oder Lauf-Events, wir unterstützen hier mit Freuden. Im Folgenden sind alle Informationen, sowie Bedingungen zur Inanspruchnahme und das Anmeldeformular zu finden.

Bei unserer Trinkwasser handelt es sich um einen Schankanhänger, der durch uns zum Zielort gebracht und dort aufgebaut und installiert wird. Für den Betrieb wird ein Trinkwasseranschluss in unmittelbarer Nähe benötigt (maximal 100-150 Meter, bei Anschlüssen an Wasserhähnen), idealerweise ein Hydrant für Trinkwasser (Entfernung bis zu 300 Metern). Das dafür erforderliche Standrohr wird mitgeliefert. Zusätzlich besteht Bedarf für einen Stromanschluss, der die Kühlung des Wassers sowie den Versatz mit Kohlensäure gewährleistet.

Zum Ablauf: Füllen Sie das Anmeldeformular am Ende dieser Seite vollständig aus. Wir prüfen die Möglichkeit der Durchführung und die terminliche Verfügbarkeit. Ist Beides gegeben, treten wir mit Ihnen in Kontakt, prüfen die Voraussetzungen am Zielort und klären den genauen Ablauf. Falls notwendig, vereinbaren wir einen Termin vor Ort. Den Transport und den Auf- sowie Abbau übernehmen wir, eine Abholung der Trinkwasserbar ist nicht möglich. Bei der Übergabe der Wasserbar ist ein Abnahmeprotokoll von einer berechtigten Person gegenzuzeichnen.

Hinweis für Veranstaltungen am Wochenende: Die Wasserbar kann nur innerhalb der Woche (Mo-Fr) aufgebaut werden. Für den Zeitraum muss die Wasserbar dann am festgelegten Veranstaltungsort vorab installiert und bis zum folgenden Werktag stehen bleiben. In dem Fall müssten jedoch die Bedingungen am Abstellort gesondert betrachtet werden. Die Wasserbar ist grundsätzlich abschließbar und besitzt eine “Wegfahrsperre”. Dennoch liegt Verantwortung für Schäden und/oder Verlust bei der entleihenden Person / Organisation.

Fristen zur Anmeldung: Bitte stellen Sie Ihre Anfragen rechtzeitig. Idealerweise bis spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung. Beachten Sie auch, dass eine frühzeitige Anmeldung nicht automatisch eine Veranstaltungsabdeckung zur Folge hat.

Die Nutzung unserer Wasserbar erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Im Rahmen des Verleihs muss eine entsprechende Vereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet werden (als Musteransicht auf dieser Seite). Eine kommerzielle Verwendung ist ausgeschlossen, sprich: der Verkauf des über die Wasserbar gezapften Wasser ist nicht gestattet. Die Betreuung während des Einsatzes ist durch den Veranstalter zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Bereitstellung von Bechern. Es sind ausschließlich Schläuche von uns zu verwenden, da es sich hier um gereinigte Trinkwasserschläuche nach DIN-Norm handelt.

Trinkwasseranschluss und Beprobung:Für die Nutzung der Trinkwasserbar ist ein beprobter Trinkwasseranschluss notwendig. Hier bei handelt es sich um eine Kaltwasserprobe, die nicht älter sein darf als 4 Wochen. Für Anschlüsse im öffentlichen Straßennetz übernehmen wir die Durchführung der Probe, bzw. die Entnahme und die daraus entstehenden Kosten werden durch uns getragen. Die Beprobung von Anschlüssen “hinter” der Grundstücksgrenze können wir nicht durchführen, das obliegt dem Grundstückseigentümer. Auch die Kosten hierfür können wir nicht übernehmen. Beauftragen Sie in dem Fall bitte “eigenständig” eine entsprechende Beprobung. Unsere Empfehlung ist die Firma AgroLab . Die Kosten dafür liegen etwa bei 50- €. Nutzen sie gern dieses Formular Labors. Notwendig ist eine Untersuchung der Mikrobiologie (Kaltwasser) an der Stelle, wo die Wasserbar angeschlossen werden soll. Die Probe darf nicht älter als 4 Wochen sein. Die Probe sollte ca. 2 - 3 Wochen vor der Veranstaltung beim Labor beauftragt werden.

Die Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Probe wird bei der Installation eingefordert, liegt diese nicht vor, kann die Trinkwasserbar nicht angeschlossen werden. Ist eine Probe durchgefallen, muss der Anschluss gespült und erneut beprobt werden.

Hinweis zur Nutzung von Hydranten im öffentlichen Netz: Der Hydrant muss sich in entsprechender Nähe zur Trinkwasserbar befinden. Sollte der Hydrant so liegen, dass eine Nutzung der öffentlichen Verkehr beeinträchtigt, obliegen die notwendigen Maßnahmen zur Nutzung, sowie daraus entstehende Kosten dem Veranstalter (Anmeldung verkehrsrechtliche Anordnung, Beschilderung, Sperrung, Verkehrssicherung etc.).

Verkehrsrechtliche Anordnungen können bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden. Notwendige Absperrungen können z. B. bei der Firma Reulecke Verkehrssicherung GmbH beauftragt werden.