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Erhöhtes Beförderungsentgelt - und was nun?
Sie haben vergessen, einen Fahrschein zu kaufen und wurden in Bus oder Bahn kontrolliert? Das kann mal passieren.
In der Summe treffen die fehlenden Einnahmen durch das Fahren ohne Fahrschein die Verkehrsunternehmen allerdings erheblich.
Investitionen in neue Fahrzeuge, der Ausbau der Infrastruktur und unser tägliches Verkehrsangebot mit Bussen und Bahnen sind hohe Anforderungen an die einzelnen Verkehrsunternehmen. Alle Nutzer*innen des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren von diesen Leistungen und sollten daher auch dafür den ordnungsgemäßen Fahrausweispreis bezahlen.
Was Sie tun müssen, wenn Ihnen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt wurde, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Kontrollpersonal.
Hierzu werden die Personalien sowie der Grund der Beanstandung erfasst. Sollten Sie das ausgestellte "Erhöhte Beförderungsentgelt" (EBE) nicht vor Ort bezahlen, erfolgt die weitere Bearbeitung in unserem Kundenzentrum WilhelmGalerie am Platz der Einheit.
Das Kontrollpersonal stellt das Delikt lediglich fest. Ob und in welcher Höhe ein EBE erhoben wird, legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenzentrums nach Prüfung der Unterlagen fest.
Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Gern können Sie zur Klärung auch in unserem Kundenzentrum Platz der Einheit vorbeikommen oder Sie schreiben eine E-Mail an:
Unser Kundenzentrum Platz der Einheit hat folgende Öffnungszeiten:
Das "Erhöhte Beförderungsentgelt" muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder Bareinzahlung beglichen werden.
Bankverbindung:
Bitte denken Sie daran, dass wir ohne Angaben Ihrer EBE-Vorfall-Nr. Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Bitte geben Sie die EBE-Vorfall-Nr. als Verwendungszweck mit dem Namen der festgestellten Person an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Anliegen zuordnen.
Damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können, sollten Fahrgäste Folgendes beachten:
Halten Sie das Ticket schon vor der Fahrt griffbereit und zeigen dieses dem Busfahrpersonal beim Einstieg an der vorderen Tür vor und entwerten es unmittelbar nach Fahrtantritt an den Fahrausweisentwertern in unseren Fahrzeugen. Die unmittelbare Entwertung des Fahrausweises gilt auch nach Betreten in unseren Straßenbahnen.
Fahrausweise, die in Form einer Chipkarte mit EFS ausgegeben werden (Jahreskarten im Abonnement z. B. für Azubis-/Schülertickets, Firmentickets, 9-Uhr-Karten, VBB-ABO 65plus, Schülerticket Potsdam oder als VBB-Umweltkarte), sind in unseren Bussen beim Einstieg an der ersten, vorderen Tür unaufgefordert an das Kartenprüfgerät zu halten, bis die Beendigung der Fahrausweisprüfung signalisiert wird.
Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal/Kontrollpersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.
Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle das Verkehrsmittel sowie ggf. die Bahnsteiganlagen verlassen hat. Benutzt ein Fahrgast bei einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren.
Die ausführlichen Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) finden Sie hier: