ViP-Infotelefon
- Tel.
- 0331 - 661 42 75
- info@vip-potsdam.de
Gruppenanmeldungen beim Verkehrsbetrieb Potsdam
Wir bitten Sie, diese mindestens fünf Werktage vor Fahrtantritt mittels unseres Online-Formulars (siehe unten auf dieser Seite) anzumelden.
Bitte melden Sie eine Fahrt in unseren Fahrzeugen mit mehr als 20 Personen spätestens 5 Werktage vorher an. Mit Ihren Angaben können wir besser planen und so Enttäuschungen vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Anmeldung ist, sondern lediglich eine Anfrage darstellt.
Wir können die Mitnahme im Linienverkehr nicht immer gewährleisten. Angemeldete Gruppen werden so gut wie möglich bei der Planung berücksichtigt. Bei sehr großen Gruppen weisen wir Ihnen gegebenenfalls mehrere aufeinanderfolgende Fahrtzeiten zu.
Aus der Anfrage zu einer Gruppenfahrt entsteht kein Rechtsanspruch zusätzlich zu den Allgemeinen- und besonderen Beförderungsbestimmungen.
Der Antrag auf die Gruppenfahrt wird durch die ViP geprüft und bearbeitet. Anschließend wird dem Antragssteller eine E-Mail als Bestätigung zurückgesendet.
Ein Ausdruck der Bestätigung ist bei der Gruppenfahrt mitzuführen. Der Antrag ersetzt jedoch nicht die benötigten Fahrausweise.
Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass der Name und die Anschrift des Antragstellers gut lesbar sind. Darüber hinaus soll die E-Mail-Adresse des Antragstellers angegeben werden. Nur dann kann eine schriftliche Bestätigung an den Antragsteller erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass auch ein genehmigter Antrag keinen Anspruch auf einen Sitzplatz und die Mitnahme von Reisegepäck beinhaltet (ausgenommen Handgepäck). Weiterhin besteht keine Garantie für eine pünktliche Beförderung (Änderungen der Route sind aufgrund verschiedener Vorkommnisse nicht ausgeschlossen).
Schülergruppen
Kindergartengruppen
Entsprechend des VBB-Tarifs können Fahrgäste, die in Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ab dem 6. bis 14. Lebensjahr ist für Kinder ein ermäßigter Fahrausweis zu lösen. Abweichend hiervon wird bei Gruppenausflügen von Kindergartenkindern Folgendes festgelegt: