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Häufig gestellte Fragen

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Unvorhersehbare Situationen (z. B. Unfälle oder schwierige Witterungsbedingungen) sowie krankheitsbedingte Personalausfälle sind Gründe für Verspätungen auf den ViP-Linien. Zudem betrifft der deutschlandweite Fachkräftemangel im ÖPNV auch die ViP.

Mit verschiedenen Anstrengungen versucht die ViP, der Situation zu begegnen. Um einen zuverlässigen Takt auf den Hauptlinien zu gewährleisten, sind im Falle von Personalmangel Fahrberechtigte aus anderen ViP-Unternehmensbereichen sowie Subunternehmer im Einsatz. Damit die Hauptlinien zuverlässig fahren, wird das Personal vor allem hier eingesetzt, sodass dann die Linien mit geringer Auslastung betroffen sind.

Zudem wird dauerhaft nach Fahrpersonal gesucht und dieses direkt in einer Tram- und Busfahrschule bei der ViP ausgebildet.

Die Mülleimer an unseren Haltestellen werden regelmäßig von der Stadtentsorgung Potsdam geleert, an stark frequentierten Orten wie dem Hauptbahnhof Potsdam sogar mehrmals täglich.

Leider kommt es aber immer wieder zu übermäßiger Verschmutzung und Vandalismus an unseren Haltestellen. Werden Schäden festgestellt oder gemeldet, wird umgehend geprüft, welche Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden müssen.

Während zum Beispiel Müll und Scherben von zerschlagenen Scheiben schnell beseitigt werden können, hängt der Ersatz von beschädigtem Material von der Verfügbarkeit und der Lieferzeit der Hersteller ab. Darum kann es zum Beispiel sein, dass es manchmal ein paar Tage bis wenige Wochen dauert, bis eine zerschlagene Glasscheibe an einer Haltestelle ersetzt wird.

Die Türen an den Bussen und Bahnen schließen nach kurzer Zeit automatisch, wenn kein Fahrgast mehr ein- oder aussteigen möchte. Solange die Türöffner außen am Bus oder der Tram grün leuchten, sind die Türen freigegeben und können vom Fahrgast per Knopfdruck erneut geöffnet werden. Leuchten die Türöffner nicht mehr, ist der Fahrgastwechsel beendet und die Abfahrt steht unmittelbar bevor.

Der Fahrer konzentriert sich ab diesem Moment auf die Weiterfahrt und schaut nach vorn.

Wenn ein Fahrgast jetzt noch zusteigen möchte, so ist nach dem Verriegeln der Tür eine erneute Öffnung durch Betätigen des Türöffners nicht mehr möglich.

Das Fahrpersonal kann ab diesem Zeitpunkt die Türen nur noch manuell öffnen. Dies würde jedoch bedeuten, dass das Fahrpersonal auf die nächste grüne Ampel warten muss, um weiterfahren zu dürfen. Dies kann ein bis zwei Minuten dauern und bei mehreren Ampeln zu merkbaren Verspätungen und Anschlussverlusten im weiteren Betriebsablauf führen.

In der VBB-App werden feststehende beziehungsweise geplante Änderungen sowie Echtzeitinformationen wie zum Beispiel Ausfälle oder Verspätungen veröffentlicht.

Diese Daten werden von der ViP an die VBB-Datendrehscheibe versendet, dort verarbeitet und dann in der VBB-Fahrinfo und der VBB-App „Bus&Bahn" veröffentlicht.

Dabei kann es vor dem Hintergrund von zum Beispiel schweren Unfällen oder wetterbedingten Ausnahmesituationen in Einzelfällen leider zu Informationsverlusten kommen, weil unsere Mitarbeiter im Einsatz in der jeweiligen Situation priorisieren müssen.

Unser Tipp: An allen Haltestellen der ViP finden Sie bei den Aushängen einen QR-Code zu unseren Echtzeitabfahrten. Damit sind Sie immer gut über Verspätungen oder Ausfälle informiert.

Infos zu Fahrplanänderungen aufgrund von planbaren Ereignissen wie Baustellen, Umleitungen oder Haltestellenverlegungen, finden Sie hier: Fahrplanänderungen

Bei unseren Bahnen und Bussen gilt der sognannte Bedarfshalt wie folgt: Bei der Bahn ab 20 Uhr und beim Bus ganztägig. Dies bedeutet, dass an einer Haltestelle nur angehalten wird, wenn durch den Fahrgast der Haltewunschtaster betätigt wurde beziehungsweise ein Fahrgast an der Haltestelle wartet. Im Fahrzeug wird der Haltewunsch durch die Anzeige “Wagen hält“ auf der Haltestellenanzeige quittiert.

Bitte betätigen Sie rechtzeitig den Haltewunschtaster, damit sich der Fahrer entsprechend auf das Anhalten einstellen kann beziehungsweise stehen Sie gut sichtbar im Haltestellenbereich, sodass für den Fahrer ersichtlich ist, dass Sie mitfahren möchten.

Sollten Sie Ihre VBB-fahrCard verlieren oder sollte diese gestohlen werden, erhalten Sie eine neue VBB-fahrCard von der ViP.

Wichtig ist, dass Sie Ihre alte VBB-fahrCard umgehend durch Ihr Verkehrsunternehmen sperren lassen. Dies können Sie telefonisch oder persönlich in Ihrem Kundenzentrum veranlassen.

Für die Neuausstellung wird Ihnen in der Regel ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro berechnet. Jeder weitere Ersatz Ihrer VBB-fahrCard innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20,00 Euro.

Im Fall einer personengebundenen VBB-fahrCard ist es notwendig, dass Sie dem ViP umgehend ein aktuelles Lichtbild einreichen, um schnellstmöglich eine neue VBB-fahrCard erhalten zu können.

Bitte behandeln Sie Ihre VBB-fahrCard sorgfältig. Sollten Sie diese durch Laminieren, Lochen, Verbiegen, Zerbrechen oder sonstige Einflüsse beschädigen, so dass diese nicht mehr kontrollierbar ist, fällt ein Ersatzentgelt in Höhe von 10,00 bzw. 20,00 Euro an.

Sie haben vergessen, einen Fahrausweis zu kaufen oder haben ihn nicht dabei und wurden in Bus oder Bahn kontrolliert?

Das kann sicherlich einmal passieren.

Was Sie tun müssen, wenn Ihnen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt wurde, erklären wir Ihnen hier.

Uns ist bewusst, dass der öffentliche Nahverkehr für Menschen mit Einschränkungen, ältere Menschen, oder auch für Eltern mit kleinen Kindern und Kinderwagen eine Herausforderung sein kann.

Insbesondere die alten Tatra-Bahnen mit Stufen in den Eingangsbereichen stellen für diese Menschen oftmals ein Hindernis dar. Grundsätzlich sind wir bemüht, die Fahrpläne so zu gestalten, dass in der Regel nie zwei Tatra-Bahnen hintereinanderfahren, um für diese Fahrgäste die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Zudem finden Sie auf unserer Internetseite, in den Mobilitätsfahrplänen und den Aushangfahrplänen an den Haltestellen Informationen über Fahrten der nicht barrierefreien Tatra-Bahn.

Hier geht’s zu den Mobilitätsfahrplänen.

Bitte beachten Sie: In Einzelfällen kann es zu Abweichungen kommen, beispielsweise bei kurzfristigen Ausfällen einer Niederflurbahn.

Aktuell werden die nicht barrierefreien Bahnen noch im Linienverkehr gebraucht. Wir gehen jedoch davon aus, dass bis 2025 die alten Bahnen komplett durch Niederflurbahnen ersetzt werden.

Fahrräder können in den ViP-Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt. Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen haben Vorrang.

Die Mitnahme in Straßenbahnen ist ganztägig erlaubt.

In Bussen der ViP ist die Mitnahme eines Fahrrades pro Bus, von Montag bis Freitag zwischen 18:00 Uhr und Betriebsschluss sowie ganztägig am Samstag, Sonntag oder an Feiertagen möglich.

Achtung: Hier gilt, Menschen im Rollstuhl und Kinderwagen haben Vorrang.

Ein Anspruch auf Mitnahme eines Rades besteht nicht. Letztlich entscheidet das Fahrpersonal über eine Mitnahme.

Elektrotretroller sind in den Straßenbahnen, Bussen und auf der Fähre der ViP aufgrund des erhöhten Brand- und Explosionsrisikos der verbauten Lithium-Ionen-Akkus von der Mitnahme ausgeschlossen.

Diese Regelung wurde vor dem Hintergrund der Sicherheit unserer Fahrgäste getroffen: Mit ihr folgt die ViP wie andere Verkehrsunternehmen der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser hatte in seinen brandschutztechnischen Empfehlungen noch fehlende Normen und Sicherheitsstandards bei E-Tretrollern im Vergleich zu E-Bikes, Laptops etc. bemängelt.

Die ViP wird die künftige technische Entwicklung der E-Scooter und neue Empfehlungen des VDV beobachten und auf dessen Grundlagen die Regelung erneut evaluieren.

  • Soll ein Hund mitgenommen werden, ist für diesen ein Fahrausweis zum Ermäßigungstarif zu lösen. Für Hunde, die so klein sind, dass sie in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder Ähnliches) mitgeführt werden können, ist kein Fahrpreis zu entrichten.
  • Besitzer*innen von Tageskarten, Kleingruppen-Tageskarten beziehungsweise Gruppen-Tageskarten sowie für Inhaber*innen von Zeitfahrausweisen können einen Hund kostenfrei mitnehmen.
  • Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifs zu lösen. Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen befördert werden, sind anzuleinen.
  • Neben den Blindenführhunden werden auch Behindertenbegleithunde zur Beförderung stets zugelassen. Behindertenbegleithunde sind Hunde, die von Menschen mit Schwerbehinderung mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zu der Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

Achtung: Maulkorbpflicht: Für alle zu befördernden Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen untergebracht sind, besteht die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes. Dabei ist nicht die Größe des Hundes entscheidend.

Grundsätzlich ist es gestattet, in Bus und Bahn zu telefonieren. Allerdings sollte dies mit Rücksicht auf andere Fahrgäste und das Fahrpersonal in gemäßigter Lautstärke erfolgen. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen sich konzentrieren, um Signale und Geräusche des Straßenverkehrs wahrnehmen zu können. Wir bitten darum, dies zu beachten.

Tritt der Fall ein und Sie benötigen eine Pause, so muss das bestehende Abonnement leider gekündigt und später neu beantragt werden. Die Möglichkeit einer Pause besteht aktuell nicht.

Eine Kündigung können Sie online hier vornehmen.

Alternativ senden Sie uns einen formlosen Zweizeiler mit Ihren Kontaktdaten und einer Vertragsnummer.

Leider besteht bei der ViP aktuell noch keine Möglichkeit einer digitalen Nutzung des Deutschlandtickets.

Allerdings beschäftigen wir uns derzeit intensiv mit diesem Thema. Wir hoffen, bald eine geeignete Lösung präsentieren zu können und werden unsere Fahrgäste rechtzeitig informieren.

Gemäß den aktuellen VBB-Tarifbestimmungen verlieren im Voraus erworbene und nicht genutzte Fahrausweise – außer Zeitkarten – nach Inkrafttreten von Tarifänderungen ihre Gültigkeit.

Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preis sich nicht ändert, behalten ihre Gültigkeit.

Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten können jedoch noch sechs Monate zum alten Preis genutzt werden. Aktuell lautet diese Frist für Tickets die vor dem letzten Tarifwechsel am 01.01.2024 erworben wurden, der 30.06.2024. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird und Sie uns Hinweise, Lob oder Kritik zum Beispiel zu unserem Personal oder Unannehmlichkeiten mitteilen möchten, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir bemühen uns um eine Klärung Ihres Anliegens und Sie erhalten zeitnah eine Antwort von uns.

Weitere Informationen

Die ausführlichen Tarifbestimmungen des VBB finden Sie hier: