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Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

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kundenservice@ewp-potsdam.de

Schmutz- und Niederschlagswasser

Gebühren und Satzung

Für Ihr Abwasser übernehmen wir die Sorgfalt

Wer legt die Gebühren fest?

Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der "Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam(Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung – AWS) vom 01. Januar 2023“, die im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht wurde.

Mengengebühren

  Mengengebühr
Schmutzwasser zentral (§ 20 Abs. 7 AWS) 4,08 Euro je Kubikmeter
Niederschlagswasser* (§ 24 Abs. 2 AWS) 1,23 Euro je Quadratmeter

* Die Niederschlagswassergebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bemisst sich auf der Grundlage der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann (§ 24 Abs. 1).

Grundgebühr

Wasserzählergröße (Qn) Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers Grundgebühr
≥ Qn 2,5 Q3 4 90,00 Euro
≥ Qn 6 Q3 10 306,00 Euro
≥ Qn 10 Q3 16 603,00 Euro
≥ Qn 15 Q3 25 2.403,00 Euro
≥ Qn 40 Q3 63 6.003,00 Euro

Grundgebühr für Schmutzwasser zentral, jährlich, § 19 Abs. 8

Gebühren dezentrale Schmutzwasserentsorgung

Gebühr  
Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II ** (§ 21 Abs. 5 AWS) 4,08 Euro pro Kubikmeter
Grundgebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II ** (§ 21 Abs. 7 AWS) 90,00 Euro jährlich
Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage I *** (§ 22 Abs. 3 AWS) 11,36 Euro pro Kubikmeter

** Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen im übrigen Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (s. § 1 AWS)

*** Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen (s. § 1 AWS)

Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen

  Mengengebühr
Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen (§ 23 Abs. 4 AWS) 27,38 Euro pro Kubikmeter

Zusätzliche Hinweise

Alle Gebühren für Schmutz-, Grund- und Niederschlagswasser sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.

Die aktuellen Satzungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 veröffentlicht.

Das Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 ist in der Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, erhältlich und hier unter Downloads als PDF abrufbar.

Entsorger nach Stadtgebieten

Fäkalabwasser in Potsdam

Die Abfuhr selbst führen beauftragte Entsorgungsbetriebe durch – natürlich zu einheitlichen Gebühren. Eine Liste dieser Entsorger, nach Stadtgebieten aufgeteilt, finden Sie hier.

Trinkwasser

Gebühren und Satzung

Das Potsdamer Wasser ist sauber und von bester Qualität. Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.