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Trockener Keller auch bei Starkregen

Die Rückstausicherung schützt vor Kellerüberflutung

So halten Sie Ihren Keller trocken

Ihr Schutz vor einem vollgelaufenen Keller

Jeder Wolkenbruch kann zum Risiko werden: Die Folge von Gewittern mit Starkregen sind leider oft vollgelaufene Keller oder Tiefgaragen. Als Hauseigentümer müssen Sie bei einem Kanalrückstau für die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen.

Sorgen Sie vor

Schützen Sie sich, bevor ein Schaden passiert: Mit einer Rückstausicherung können Sie Leitungen und Geräte schützen, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene (Straßenniveau + 10cm) liegen. Sie verhindert, dass Schmutzwasser, das nicht mehr in die Kanäle abgeleitet werden kann, in Ihren Keller zurückfließt.

Achten Sie auf die richtige Installation

Wichtig ist die richtige Installation sowie die regelmäßige Wartung der Rückstausicherung – maßgeblich ist hier die DIN EN 12056. Achten Sie außerdem darauf, dass kein Wasser durch Lichtschächte von Kellerfenstern eintreten kann. Am besten überprüfen Sie dafür die Leistungsfähigkeit der Regenableitung und der Versickerungsanlagen auf Ihrem Grundstück. Denn diese können zusammen mit ungünstigem Gefälle dazu führen, dass es reinregnet.

Die passende Lösung

Damit die Kanalisation bei Starkregen nicht überläuft, sollte das anfallende Niederschlagswasser bereits auf dem Grundstück zurückgehalten werden und hier versickern. Egal, in welcher Lage Ihr Haus sich befindet: Es gibt für jeden Bedarf genau die passende technische Lösung.

Tun Sie was, bevor die Flut kommt!

  • Wir empfehlen Ihnen, die Ablaufstellen der Grundstücksentwässerungsanlage im Kellergeschoss zu überprüfen. Vor allem, dass sie gegen Rückstau gesichert sind.
  • Der Einbau der Rückstausicherung ist genehmigungsfrei, jedoch sind weitgehende Änderungen einer Grundstücksentwässerungsanlage nach der Entwässerungssatzung
    genehmigungspflichtig.
  • Erst die Ausführung der Entwässerungsanlage nach den geprüften und genehmigten Plänen und die Abnahme der verlegten Rohrleitungen und Entwässerungsobjekte gibt
    Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Haus trocken bleibt.
  • Aus einer ordnungsgemäß erstellten und gewarteten Grundstücksentwässerungsanlage
    kann kein Wasser im Haus austreten!
  • Rückstauverschlüsse müssen zugänglich sein und regelmäßig gewartet werden, damit sie im Notfall auch richtig funktionieren.
  • Ein Rückstauverschluss ersetzt nicht die Revisionsöffnung, die als Alternative zu einem
    Übergabeschacht nach aktueller Satzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
  • Fragen Sie rechtzeitig Ihren Sanitärinstallateur. Er wird Sie fachmännisch beraten!

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Kundenservice-Mitarbeiterin der EWP berät eine Kundin im Kundenbüro, © Kathleen Friedrich

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