Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Eigentümerwechsel mitteilen
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpflicht erst mit dem Tag der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung auf den neuen Eigentümer übergeht.1 Wir bitten Sie daher, uns einen Grundbuchauszug zu übermitteln, der die neuen Eigentumsverhältnisse aufzeigt.
Sollte die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt sein, liegt die Gebührenpflicht weiterhin bei dem Eigentümer, der im Grundbuch aufgeführt ist. Bis zur Umschreibung können wir gerne eine Bevollmächtigung hinterlegen. Das entsprechende Kontaktformular finden Sie hier.
(1) Die Rechtsgrundlage bilden § 26 Absatz 4 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam vom 1. Januar 2023 (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung – WVS) und § 27 Absatz 4 der Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam vom 1. Januar 2023 (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung – AWS). Diese finden Sie hier.