Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Ihre Wasserrechnung einfach erklärt
Voller Durchblick: Wir l(i)eben Transparenz
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt nach Maßgabe der entsprechenden Satzungen Gebühren, die pro Kalenderjahr erhoben werden. Der Gebührenpflichtige erhält darüber einen Bescheid. Sollten Sie Widerspruch erheben wollen, müssen Sie diesen daher bei der Stadtverwaltung einlegen. Die genaue Adresse finden Sie auf dem Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Für die großen und kleinen Fragen rund um die Rechnung können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
Friedrich-Ebert-Straße 107
14467 Potsdam