das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch (14. Mai 2025) seine Entscheidung zu den Wassergebührenbescheiden der Landeshauptstadt Potsdam der Jahre 2010 bis 2012 bekannt gegeben. Bisher liegt der Landeshauptstadt Potsdam und uns keine schriftliche Urteilsbegründung vor.
Bekannt ist lediglich aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts: „Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide sah der Senat darin begründet, dass die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.“
Einordnung seitens EWP
Die EWP bereitet die Kosten für die Trinkwasserversorgung, die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung jährlich gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam auf, die damit Grundlage der Entgelte sind. Dazu zählen notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ebenso wie laufenden Betriebskosten. Die Entgelte an die EWP fließen als Bestandteile in die Gebührenkalkulationen der Stadt ein.
Selbstverständlich stehen wir der Landeshauptstadt bei Bedarf zur Seite, um die zurückliegenden Gebührenkalkulationen im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu plausibilisieren. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse.
Die Landeshauptstadt hat erklärt, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Deshalb ergeben sich aktuell keine unmittelbaren Auswirkungen auf zurückliegende Gebührenbescheide. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie hierüber informieren.
Für uns hat die verlässliche Versorgung der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser und eine sichere, ressourcenschonende Abwasserentsorgung höchste Priorität. Wir wissen, dass das Vertrauen in unsere Leistung ein hohes Gut ist. Daran arbeiten wir jeden Tag – offen, nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Wir stehen der Landeshauptstadt deshalb mit Unterstützung zur Seite.