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Trinkwasser - Gebühren und Satzung
Die Mengengebühr für Trinkwasser beträgt 2,25 Euro je Kubikmeter. Die Grundgebühr wird jährlich berechnet. Wenn das Benutzungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr begründet oder beendet wird, dann muss die Gebühr anteilig entrichtet werden.
Die Gebühren für Trinkwasser basieren auf der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung" der Landeshauptstadt Potsdam. Diese aktuelle Satzung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS) vom 01. Januar 2023", die im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht wurde.
Wasserzählergröße (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers | Grundgebühr |
---|---|---|
≥ Qn 2,5 | Q3 4 | 33,72 Euro |
≥ Qn 6 | Q3 10 | 114,60 Euro |
≥ Qn 10 | Q3 16 | 225,96 Euro |
≥ Qn 15 | Q3 25 | 900,36 Euro |
≥ Qn 40 | Q3 63 | 2.249,16 Euro |
Grundgebühr je Grundstücksanschluss und je Kalenderjahr, § 25 Abs. 2 WVS
Alle Gebühren sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.
Die aktuellen Satzungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 veröffentlicht.
Das Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 ist in der Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, erhältlich und auf dieser Seite als PDF abrufbar.
Für die großen und kleinen Fragen rund um Wasser können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gern.