Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Informationssammlung nach §46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Regelmäßige internetbasierte Informationen für Verbraucher nach § 46 TrinkwV.
Im Jahr 2021 hat die EU die Trinkwasserrichtlinie überarbeitet. Mit der zweiten Novellierung der TrinkwV wurden die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführt und sind hierzulande seit dem 24. Juni 2023 rechtlich verbindlich.
Um die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wasserversorgung zu stärken, enthält die novellierte TrinkwV eine Reihe von Informationspflichten. Diese verpflichten Betreiber von Wasserversorgungsanlagen die Öffentlichkeit über relevante Aspekte der Trinkwasserversorgung in Kenntnis zu setzen.
Nachfolgend erhalten Sie unter den verschiedenen Reitern detaillierte Einblicke in unser Unternehmen sowie in die lokale Trinkwasserversorgung und die Qualität des Trinkwassers. Wenn Sie sich für ein spezifisches Thema interessieren, finden Sie unter den einzelnen Reitern hilfreiche Verlinkungen zu Fachliteratur und weiterführenden Websites.
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) gründete sich am 1. Juli 2002 aus der Fusion der Energieversorgung Potsdam GmbH (EVP) und der Wasserbetrieb Potsdam GmbH (WBP) und ist Teil der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), gegründet am 6. Oktober 2000 nach Beschluss der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung vom 31. März 1999. Als Anteilseigner hält die SWP 65 % und die e.dis Aktiengesellschaft 35 % der EWP. Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) ist 100 %-ige Tochter der EWP.
Zur Erfüllung der Aufgaben geben rund 500 Mitarbeiter in der EWP und der NGP täglich ihr Bestes.
Wir beliefern auf einer Fläche von ca. 188 km² über 195.000 Einwohner, Betriebe und öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam und der Ortsteile Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee mit Trinkwasser. Eine Übersicht zu den Versorgungsgebieten finden Sie hier.
Zusätzlich bestehen Wasserlieferverträge zwischen der EWP und den Zweckverbänden WAZV „Mittelgraben“ für die Gemeinden Michendorf und Nuthetal, dem WAZV Werder-Havelland für Teilgebiete der Ortslage Ferch und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) für einzelne Grundstücke in der Ortslage Steinstücken.
Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, wurde zudem ein Vertrag für den bedarfsweisen Trinkwasserbezug mit der Osthavelländischen Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH abgeschlossen.
Wir gewinnen unser Trinkwasser mit rund 100 Vertikalfilterbrunnen aus dem Grundwasser und bereiten es in unseren fünf Wasserwerken auf. Das Grundwasser stammt zum größten Teil aus dem quartären Grundwasserstockwerk zwischen 15 und 35 m unter Gelände und zu einem relativ geringen Teil aus dem tertiären Grundwasserleiter in ca. 100 m Tiefe. In der Nähe der Fließgewässer wird das Grundwasser anteilig als Uferfiltrat gewonnen. Zum besonderen Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Wasserwerke wurden behördlicherseits Wasserschutzgebiete festgesetzt und entsprechende Verordnungen erlassen.
Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Wasserwerke.
In den fünf Wasserwerken erfolgt die Rohwasseraufbereitung durch Belüftung über Kaskaden oder Luftmischer sowie Filtration über Quarzkiesfilter zur Enteisenung und Entmanganung.
Eine Desinfektion des Potsdamer Trinkwassers ist aufgrund der hohen Qualität des geförderten Rohwassers nicht erforderlich. Entsprechende Anlagen zur Bedarfsdesinfektion werden an den Standorten vorgehalten. Der Einsatz erfolgt in enger Abstimmung mit und auf Anordnung des Gesundheitsamts. Die Öffentlichkeit wird dabei vorab informiert.
Das Risikomanagement umfasst Maßnahmen, um Risiken für die Qualität und Versorgung mit Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Ziel ist es, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.
Weitere Information finden Sie hier: DVGW e.V. – Risikomanagement im Normalbetrieb
Unser Handeln basiert dabei auf den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den fachlichen Empfehlungen des DVGW.
Am 12. Dezember 2023 ist die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) in Kraft getreten. Diese dient dazu, mögliche Risiken in Trinkwassergewinnungsgebieten frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenprävention zu veranlassen.
Jeder kann seinen Beitrag leisten, indem Schadstoffe (z. B. Medikamente oder Chemikalien) sachgemäß und fachgerecht entsorgt werden und bewusst mit der Ressource Wasser umgegangen wird.
In den ausgewiesenen Trinkwasserschutzzonen sind vielseitige Nutzungseinschränkungen zu beachten, um einen vorsorgenden Grundwasserschutz zu gewährleisten. Das Eindringen jeglicher Schadstoffe in das Grundwasser soll verhindert werden und gleichzeitig gute ökologische Randbedingungen für die Grundwasserneubildung gesichert werden. In den Zonen I, II und III gelten entsprechende Verbote und Gebote, sodass Schadstoffe wie Chemikalien, Düngemittel oder Bauabfälle nicht in das Grundwasser gelangen. Ohne die Schutzzonen müsste das Rohwasser aufwendiger und somit kostenintensiver gereinigt werden.
Jedes Jahr lassen wir mehr als 1.600 Beprobungen durchführen, um die Qualität des Wassers zu überprüfen. Gemäß eines Multibarrierenprinzips erfolgen zahlreiche Beprobungen bereits an Grundwassermessstellen im Vorfeld der Brunnen sowie in den einzelnen Brunnenfassungen. Damit werden spezielle Auflagen aus den wasserrechtlichen Erlaubnissen erfüllt. Die Parameter der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden direkt im Trinkwassernetz überwacht und regelmäßig an das Gesundheitsamt gemeldet. Zusätzlich führen wir routinemäßige Eigenüberwachungen an technologischen Einrichtungen durch.
Unsere anlagenbezogenen Vollanalysen des Trinkwassers können hier eingesehen und im Bedarfsfall ausgedruckt werden.
HINWEIS: Die Trinkwasserverordnung legt fest, wie oft und in welchem Umfang Trinkwasseruntersuchungen in einem Wasserversorgungsgebiet durchgeführt werden müssen. Die Anzahl der Probenahmen hängt von der Menge des abgegebenen Wassers ab und wird jährlich mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Das Trinkwasser in vier von fünf Potsdamer Wasserwerken entspricht dem Härtegrad „hart“ (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, entspricht mehr als 14° dH). Das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Ferch wird als „weich“ bis „mittel“ eingestuft (<1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, bzw. <8,4 bis 14 ° dH).
Wasserwerk Leipziger Straße | Wasserwerk Wildpark | Wasserwerk Nedlitz | Wasserwerk Rehbrücke | Wasserwerk Ferch | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamthärte (Grad dH) | 14,5 | 20,5 | 17,4 | 17,5 | 9,5 |
Gesamthärte mmol/l) | 2,58 | 3,65 | 3,10 | 3,12 | 1,69 |
Calcium (mg/l) | 90,0 | 130,0 | 125,0 | 110,0 | 65 |
Magnesium (mg/l) | 9,0 | 12,0 | 11,0 | 9,7 | 6,0 |
Kalium (mg/l) | 3,22 | 4,0 | 6,0 | 7,5 | 1,0 |
Elektr. Leitfähigkeit (µS/cm bei 25°) | 600-750 | 1000-1250 | 800-880 | 790-860 | 350-420 |
pH-Wert | 7,7 | 7,4 bis 7,6 | 7,4 bis 7,6 | 7,4 bis 7,6 | 7,5 bis 7,7 |
Übersicht allgemeine Parameter je Wasserwerk
Das von uns abgegebene Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Es kann unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen einschließlich Säuglingsnahrung und zum Waschen genutzt werden. Das Gesundheitsamt überwacht als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
Wenn Leitungswasser länger als vier Stunden in der Leitung steht, spricht man von Stagnationswasser. Mit der Verweildauer in der Leitung kann die Anzahl von Mikroorganismen steigen oder Schwermetalle gelöst werden. Dadurch kann Stagnationswasser hygienisch bedenklich werden. Besonders problematisch sind selten genutzte Wasserentnahmestellen, wie ungenutzte Miet- oder Ferienwohnungen. Die Folgen von Stagnationswasser können die Eigenschaften des Wassers (Aussehen, Geschmack, Geruch) verändern und gesundheitliche Risiken (z. B. Durchfall, Lungenentzündung) mit sich bringen.
Zeit ohne Betrieb | Vorsorgliche Maßnahmen | Wiederinbetriebnahme |
---|---|---|
>4 Stunden bis 3 Tage | keine | Stagnationswasser ablaufen lassen |
3 Tage bis 7 Tage | Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen | Wasser mindestens 5 Minuten an jeder Entnahmestelle ablaufen lassen |
Mehr als 4 Wochen | Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen | Vollständigen Wasseraustausch durchführen |
Über 6 Monate | Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen | Vollständigen Wasseraustausch durchführen. Und Empfehlung zur mikrobiologischen Kontrolle |
Über 1 Jahr | Anschlussleitung wird durch das Wasserversorgungsunternehmen an der Hauptleitung getrennt |
Herstellung der Anschlussleitung und Wiederinbetriebnahme der Inneninstallation durch ein eingetragenes Installationsunternehmen. Mit mikrobiologischer Untersuchung von Warm- und Kaltwasser |
Mehr Informationen zum Thema Stagnationswasser finden Sie unter dem UBA - Trinkwasser aus dem Hahn im Kapitel „Lange Stagnation verändert die Trinkwasserqualität“.
Ein wichtiger Aspekt der Trinkwasserversorgung ist die Auswahl geeigneter Werkstoffe, die den technischen Anforderungen genügen und hygienisch unbedenklich sind. In Deutschland hat Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in der Regel eine sehr gute Qualität. Erhöhte Parameterwerte im Trinkwasser resultieren oft aus ungeeigneten Materialien in der Gebäudeinstallation, die jedoch außerhalb der Verantwortlichkeit des Wasserversorgers liegen. Allgemeine Parameter beschreiben die Wasserqualität und Korrosionseigenschaften (z. B. elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert). Besonders relevant sind Metalle wie Blei, Kupfer, Nickel und Cadmium, die ins Trinkwasser übergehen können, insbesondere wenn das Wasser längere Zeit in den Leitungen steht. Daher muss die Eigentümerschaft oder Hausverwaltung sicherstellen, dass die verwendeten Materialien den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen, um die Wasserqualität zu gewährleisten.
Als Betreiber von Wasserversorgungsanlagen ist die EWP laut § 17 TrinkwV verpflichtet, bis zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen im öffentlichen Bereich auszutauschen oder stillzulegen, um die Trinkwasserqualität bis zum Verbraucher sicherzustellen. Nach unseren aktuellen Erkenntnissen gibt es sowohl im Trinkwassernetz als auch in den Werken keine Bleileitungen mehr. Die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer oder die eingesetzte Hausverwaltung ist hier in der Verantwortung sicherzustellen, dass die verwendeten Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und für den Einsatz im Trinkwasserbereich zugelassen sind. Weitere Hinweise zum Thema Bleileitungen finden Sie unter: Habe ich eine Bleileitung im Haus?
In unserem Installateurverzeichnis finden Sie ausschließlich Fachleute mit der erforderlichen Qualifikation – und zwar ganz in Ihrer Nähe. Eine Liste mit Installateuren haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
Weiterführende Links:
Der größte Anteil des in bundesdurchschnittlichen Haushalten verbrauchten Trinkwassers entfällt auf Körperpflege und Toilettenspülung (bdew, 2023). Mit den folgenden Tipps zum bewussten Gebrauch von Trinkwasser können Sie im Haushalt Wasser sparen.
Verzichten Sie auf das Vollbad, eine kurze Dusche bei kleiner Brausenöffnung reicht meist völlig aus. Bei einem Vollbad verbrauchen Sie dreimal so viel Energie wie bei einem Duschbad. Das spart nicht nur Wasser, sondern auch Energie.
50 Prozent weniger Wasser fürs Duschen oder Händewaschen durch ein fast unsichtbares Teil. Die winzige Düse sorgt dafür, dass die Wassermenge aus der Leitung stets konstant bleibt - unabhängig vom Leitungsdruck. Die gängigen Modelle lassen 6 - 12 Liter Wasser pro Minute durch Dusche oder Wasserhahn: die Hälfte der üblichen Menge. Durchflussbegrenzer, auch Perlatoren oder Wasserspardüsen genannt, sind in jedem Baumarkt für ca. 5 Euro erhältlich.
Wasser aus! Sparen Sie Warmwasser, indem Sie den Hahn nur aufdrehen, wenn Sie es wirklich brauchen. Denn: In drei Minuten fließen sonst rund 20 Liter in den Abguss, so viel wie für eine kurze Dusche.
Bei nur zehn Tropfen pro Minute werden im Monat 170 Liter vergeudet - das ist mehr als eine Badewanne voll! Daher sollten Sie tropfende Wasserhähne so schnell wie möglich reparieren.
Sie sollten die Waschmaschine und den Geschirrspüler erst einschalten, wenn er möglichst voll ist. Ein halbleeres Gerät verbraucht genauso viel Strom und Wasser wie ein volles.
Wirkt der Rasen im Sommer verbrannt, bedeutet es nicht, dass die Grashalme absterben. Sie legen viel mehr eine Wachstumspause ein. Sobald es wieder kühler bzw. feuchter wird, treiben die Gräser am Boden erneut aus. Daher ist es durchaus eine wassersparende Option, den Rasen für einige Wochen gelb werden zu lassen.
Haben Sie schon vom Wasserfußabdruck gehört? Er umfasst sowohl direkt als auch indirekt genutztes (= virtuelles) Wasser. Letzteres setzt sich aus dem Wasserverbrauch für die Produktion von in Deutschland hergestellten Waren sowie für importierte Produkte zusammen. Um einen Beitrag zur Verringerung seines Wasserfußabdruckes zu leisten können gelten die folgenden Faustregeln:
Das Schärfen des Bewusstseins für einen ressourcenschonenden Umgang ist ein wichtiger Schritt, um nachhaltige Praktiken in den Alltag zu integrieren. Indem Sie das Thema offen und ohne Vorwürfe ansprechen, können Sie das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Umgang fördern und möglicherweise andere dazu inspirieren, ebenfalls nachhaltige Gewohnheiten zu entwickeln.
Weitere Informationen zum Thema Wassersparen finden Sie hier: Wassersparen in Privathaushalten: sinnvoll, ausgereizt, übertrieben?
Der Mengenpreis für Trinkwasser für Potsdam, Caputh und Geltow beträgt 2,25 €/m³ (0,225 Cent/l). Zu den Wasserkosten pro Haushalt und Jahr kommen die gebrauchsunabhängigen Kosten der Trinkwasserversorgung (Grundpreis). Laut der BDEW-Wasserstatistik 2023 liegt der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch pro Person bei 121 Litern täglich, was etwa 44 Kubikmetern pro Jahr entspricht. Der größte Anteil entfällt auf Körperpflege und Toilettenspülung.
Die tatsächlichen individuellen Haushaltskosten unterscheiden sich aufgrund abweichender gebietsspezifischer Wassergebräuche.
Die Gebühren für Trinkwasser werden durch die Landeshauptstadt Potsdam erhoben und setzen sich wie folgt zusammen:
Die aktuell geltende "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS) vom 01. Januar 2023 finden Sie hier.
Die Trinkwassergebühren erhebt die Landeshauptstadt Potsdam und sie setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die aktuellen Gebühren für Trinkwasser sowie die aktuell geltende Satzung der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie hier.
Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Gut! Doch trotz aller Sorgfalt: wo gearbeitet wird, können Fehler nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auf Kundenanfragen und -beschwerden (Telefonanrufe, persönliche Vorsprachen, E-Mails oder Briefe) reagieren wir unverzüglich. Das ist uns – und sicher auch unseren Kunden – wichtiger als statistische Erfassungen zu Anzahl und Häufigkeit von Beschwerden. Allerdings: nicht immer sind Beschwerden bzw. Forderungen aus unserer Sicht begründet. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden. Dies ist bei uns jedoch sehr selten der Fall.
Weiterführende Verbraucherinformationen finden Sie in unserem Downloadcenter sowie in auf den Seiten des BDEW , des DVGW und des Umweltbundesamtes.