Die Stadtwerke Potsdam GmbH, die Energie und Wasser Potsdam GmbH und die Netzgesellschaft Potsdam GmbH unterliegen bezogen auf den Strom- und Gasnetzbetrieb den Entflechtungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und müssen einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb gewährleisten. Soweit der Auftragnehmer für einen der vorgenannten Auftraggeber Lieferungen, Leistungen oder Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Strom- und/oder Gasnetzbetrieb erbringt, gelten deshalb die Ziffern 1 bis 4.
Entflechtungsklausel