Per E-Mail geht es schneller

Elektronischer Rechnungsversand

Rechnungslegung

Empfang von Rechnungen per E-Mail

Neben dem Postversand bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit zum Rechnungsversand per E-Mail an. Aus Liebe zur Umwelt streben wir an, die Anzahl der Papierrechnungen immer weiter zu verringern.

Um einen reibungslosen Ablauf beim Empfang und der Verarbeitung von Rechnungen per E-Mail zu gewährleisten, beachten Sie bitte die Mindestangaben bei der Rechnungslegung.

Sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden nur auf der Grundlage einer prüffähigen Rechnung vergütet, die den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu genügen hat. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen werden zurückgewiesen. Erst ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Korrektur bzw. Richtigstellung gilt die Rechnung als zugegangen. Ist kein anderweitiges Zahlungsziel mittels einer individualvertraglichen Vereinbarung abgestimmt, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung zu begleichen (Allgemeine Einkaufsbedingungen).

Folgende Anforderungen werden für einen reibungslosen Ablauf benötigt:

  • Jede Rechnung muss als PDF-Datei gesendet werden
  • Die Mailgröße inkl. Dateianhang darf 25MB nicht überschreiten
  • Angabe der Bestell-Nummer
  • Angabe Ihres Ansprechpartners im Fachbereich oder Kostenstelle / Auftrag des Fachbereichs

Sollte Ihre Rechnung nicht den oben beschriebenen Anforderungen entsprechen, wird sie zurückgewiesen und neu angefordert.

Ihre E-Mail-Rechnungen senden Sie bitte an die folgende Adresse

Der Versand der Rechnung darf je nachdem, für welches Unternehmen Sie als Lieferant auftreten, ausschließlich an die zum Unternehmen gehörige E-Mail-Adresse erfolgen:

Die oben genannten E-Mail-Adressen werden ausschließlich für den Empfang von Rechnungen verwendet. Zusätzliche Korrespon­denzen werden weder gelesen, noch bearbeitet.