Fördermittel

Neu im Programm: KfW Förderung (441) für Wallboxen. Diesmal werden keine Privatpersonen gefördert sondern Gewerbetreibende und Unternehmen. Hier die wichtigsten Infos.

  • Zuschuss bis zu 900 € je Ladepunkt
  • Zum Aufladen von Firmen- und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • Für Kauf und Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind

Voraussetzung ist die Nutzung mit Ökostrom.

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufliche
  • KU‘s (Kommunale Unternehmen)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentliches Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige
  • Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

  • Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt

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