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THG-Prämie für Flottenbetreiber
Mit der E-Flotte Geld verdienen
THG-Prämie für Flottenbetreiber
Die THG-Quote wird durch das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. BImSchV ist das Umweltbundesamt die zuständige Stelle zur Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten Emissionen.
Ja, wenn Sie als Halter*in des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind.
Wir sammeln alle Anträge bis zum Monatsende (um genau zu sein 1 Tag vor dem Monatsletzten unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist) und reichen diese, jeweils zum 01. eines Monats, bei den Behörden ein.
Bezogen auf den Auszahlungszeitpunkt sind wir abhängig von der Bearbeitungsdauer der Behörden, wir rechnen momentan mit einer Rückmeldung der Behörde binnen 6-12 Wochen nach Einreichung. Nach der Bestätigung durch die Behörde, erhalten Sie die THG-Prämie ausgezahlt.
Nein, die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderung ist erst ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten. Für die Jahre davor (z. B. 2021) gibt es die THG-Prämie für E-Auto-Halter in dieser Form noch nicht.
Die Registrierung und der Service sind komplett kostenneutral.